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24. Februar 2017

Wichtige Infos & Tipps

Visum und Aufenthalt

Innerhalb Europas benötigen deutsche Staatsbürger kein Visum. Zur Einreise in die EU und EWR wird kein Visum benötigt, es reicht ein gültiger Reisepass oder Personalausweis. Bei einem Aufenthalt über 90 Tage wird eine EWR-Aufenthaltserlaubnis benötigt, welche bei lokalen Einwanderungsbehörden beantragt werden kann.

Zollbestimmungen

Sie können für Ihren persönlichen Bedarf grundsätzlich aus jedem Mitgliedstaat der EU -ausgenommen Sondergebiete – Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Genussmittel sind lediglich Richtmengen festgelegt.
Geldbeträge von 10 000 Euro oder mehr müssen den jeweiligen Zolldienststellen gemeldet werden

Krankenversicherung

Mit der Europäischen Krankenversichertenkarte (European Health Insurance Card-EHIC) sind Sie in allen europäischen Ländern und einigen anderen Staaten wie die Schweiz versichert. Wer z.B: in Deutschland gesetzlich versichert ist, muss die Europäische Krankenversicherungskarte nicht beantragen. Sie ist automatisch auf der Rückseite der Versichertenkarte aufgedruckt. Die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte genügt, um sich im europäischen Ausland bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung medizinisch behandeln zu lassen. Der durch die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC abgedeckte Bereich gilt nur für die unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung (zum Beispiel Beinbruch, kranker Zahn, Virusinfektion und ähnliche Notfälle)Dann besteht ein Anspruch auf die Leistungen, die sich während des Aufenthalts im Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates als medizinisch notwendig erweisen. Die anfallenden Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse des Patienten erstattet.
Vorsicht: Wenn Versicherte sich aus bestimmten Gründen bewusst für eine Behandlung im Ausland entscheiden, müssen sie mit der Krankenkasse zuvor klären, ob die Kosten übernommen werden. Dies gilt auch fortlaufende Versorgung bei chronischen Erkrankungen
Wichtig: Empfehlenswert ist aber auch eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Sie ist beispielsweise bei medizinischen Rücktransporten notwendig.

Anrechnung der erbrachten Studienleistungen in Deutschland

Es ist wichtig zu wissen, dass jede Hochschule oder Universität in Deutschland andere Regelungen zur Anrechnung ausländischer Kredits hat. Schon vor dem Auslandssemester sollte man das Prüfungsamt und den Auslandskoordinator seines Fachbereichs kontaktieren, um diese Frage zu klären.

Finanzierungsmöglichkeiten

Viele Studierende haben die Möglichkeit Auslands-BAföG zu beantragen. Dieses kann man auch bekommen, wenn man für das Inlands-BAföG nicht berechtigt ist, da die Bemessungsgrundlage höher liegt. Zum Auslands-BAföG gehört ein einmaliger Betrag von bis zu 4.600 Euro für die Studiengebühren. Er wird ergänzt durch weitere Zahlungen für Reise- und Lebenshaltungskoten.
Außerdem hat man die Möglichkeit sich für Stipendien zu bewerben.

Kindergeld

Der Wohnsitz des Kindes während der Ausbildung ist relevant für die Gewährung des Kindergeldes. Befindet sich der Wohnsitz des Kindes in Deutschland, Österreich ,Schweiz oder einem EU-Staat oder EWR, wird Kindergeld unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
Bei einem Auslandsaufenthalt von einem Jahr, der von vornherein zum Zwecke der Schul- oder Berufsausbildung begrenzt ist, wird unterstellt, dass der Wohnsitz in Deutschland beibehalten wird. Das Kindergeld wird dann grundsätzlich ausgezahlt.
Bei einem mehrjährigen Auslandsaufenthalt für Zwecke der Berufsausbildung behält ein Kind seinen Wohnsitz in der Wohnung der Eltern nur dann bei, wenn es diese Wohnung in der ausbildungsfreien Zeit zumindest überwiegend nutzt. «Um das Erfüllen dieses Kriteriums nachweisen zu können, sollten detaillierte Aufzeichnungen über die ausbildungsfreien Zeiten und die Zeiten des Aufenthaltes in der elterlichen Wohnung geführt werden»
Kurze Besuche reichen nicht aus. Als überwiegend wird mehr als die Hälfte der ausbildungsfreien Zeit angesehen. Nur kurze Besuche reichen für die Beibehaltung eines Inlandswohnsitzes bei den Eltern im Fall von mehrjährigen Auslandsaufenthalten nicht aus. Irrelevant ist es auch, wenn das Kind zwar die Absicht hat, die ausbildungsfreie Zeit überwiegend zu Hause im elterlichen Haushalt zu verbringen, aber es tatsächlich nicht dazu kommt. Etwa weil die Flüge zu teuer sind oder die ausbildungsfreie Zeit zum Geldverdienen genutzt werden muss.

Geld im Ausland

Man kann ausländisches Geld in Banken oder Wechselstuben vor Ort umtauschen. Etwas ausländisches Geld mitzunehmen ist trotzdem empfehlenswert. Ebenso empfehlenswert ist ein Konto in Deutschland zu eröffnen, bei dem Sie auch im Ausland ohne Gebühren Geld von Bankautomaten abheben können. Sinnvoll ist auch die Anschaffung einer Kreditkarte weil z.B. bei Handy –oder Leasingverträgen etc. eine Sicherheit hinterlegt werden muss.

Handynutzung

Bis zum 15.Juni 2017 sollen die Roaming-Gebühren entfallen. Bislang verlangten die Mobilfunkbetreiber für die Durchleitung von Telefonaten ihrer Kunden durch fremde Netze eine Gebühr. Telefonieren im Ausland konnte deshalb sehr teuer werden. Ein Roaming greift immer beim Grenzübertritt: Dann loggt sich ein ausländischer Betreiber ins Mobilfunkgerät ein und teilt dies per SMS mit. Wird nun telefoniert oder eine SMS versandt, fallen zusätzliche Kosten an. Ab Huni 2017 werden die gleichen Bedingungen wie im Inland gelten, nach dem Prinzip: roam like at home.
Vorsicht Einschränkung: Die Mobilfunkanbieter dürfen dem Anschlussinhaber jedoch weiterhin Roaminggebühren für Anrufe, SMS oder Datenverbrauch in Rechnung stellen, sobald eine Fair-Use-Grenze für die Nutzung des Mobilgeräts im Ausland überschritten wird. Mit dieser Maßnahme soll die missbräuchliche Nutzung und das Dauer-Roaming unterbunden werden, , beispielsweise der Kauf einer günstigeren SIM-Karte im Ausland und Nutzung dieser SIM-Karte im Inland oder wenn der Kunde sich dauerhaft im Ausland aufhält, aber einen in seinem und für sein Heimatland abgeschlossenen Vertrag nutzt.

Was ist ein Kulturschock?

„Der Begriff Kulturschock bezeichnet den schockartigen Gefühlszustand, in den Menschen verfallen können, wenn sie mit einer fremden Kultur zusammentreffen. „ -Wikipedia . Der Kulturschock tritt nach der Honeymoon –Phase in ein paar Wochen oder Monaten ein, wenn die anfängliche Euphorie über das neue Land und die neue Umgebung abgeklungen ist. Hat man diese Phase jedoch überwunden, hat man sich richtig in der neuen Kultur eingelebt. Es wird daher auch empfohlen mindestens zwei Semester im Gastland zu verbringen, um nicht gehen zu müssen, wenn gerade erst alle toll geworden ist. Auch im Nachhinein kann es sein, dass man einen Eigenkulturschock bekommt wenn man wieder zuhause ist. „Dieser sei dabei in der Regel heftiger als bei Eintreten in die fremde Kultur, da die Notwendigkeit einer Reintegration in die eigene Kultur in der Regel eine höchst unerwartete psychologische Erfahrung darstelle“.- Wikipedia . Auch diesen Tiefpunkt werden Sie überwinden. Seien Sie sich bewusst: Aus der Überschneidung von Eigen- und Fremdkultur entsteht letztendlich das „Interkulturelle“.

Wie nehme ich besonders viele Erfahrungen aus dem Auslandsaufenthalt mit?

Natürlich spielen die Uni und der andere fachliche Blickwinkel eine Rolle, doch am wichtigsten ist es, das Land, die Kultur und die Menschen dort kennen zu lernen. Man sollte auf jeden Fall offen in das Abenteuer Auslandsaufenthalt gehen, sich nicht an andere Austauschstudenten klammern, sondern auch gezielt den Kontakt zu Einheimischen suchen und natürlich Reisen, Reisen, Reisen. Man wird so schnell nicht wieder die Gelegenheit bekommen, ein anderes Land komplett zu entdecken und Semesterferien oder Wochenenden bieten sich super an für Trips durch das Land.